Die neue DSGVO

Die neue DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), wirksam mit 25. Mai 2018, ist in aller Munde. Beschlossen wurde sie im Mai 2016. Was jetzt schon fest steht: Österreich ist wieder ein bisserl anders. Am 20. April wurde beschlossen, es wird bei uns eine „aufgeweichte“ Datenschutz-Grundverordnung im Kraft treten.

Bei Erstverstößen wird abgemahnt, erst im Wiederholungsfall kommt es zu einer Geldbuße. Bei öffentlichen Einrichtungen wird es generell bei Abmahnungen bleiben.

Wenn untergeordnete Mitarbeiter:innen gegen die Bestimmungen der DSGVO verstoßen, passiert nichts. Die Datenschutzbehörde wird nur verwarnen, wenn der Verstoß vom Management oder einer internen Kontrolleinrichtung ausgeht.

Datenschutz Online

Wenn Kundendaten übertragen werden, müssen diese auf jeden Fall über einen Secure Server laufen. Im Regelfall bedeutet das: Wenn man ein Kontaktformular verwendet, muss dieses über https (Hypertext Transfer Protocol Secure) übertragen werden.

Bezüglich der Cookies wird der erste Musterprozess entscheiden, wie die Regeln genau sind.

Im Mai 2019 soll die neue E-Privacy Verordnung in Kraft treten. Sie wird die DSGVO für digitale Medien (Websites) regeln. Vielleicht kommt auch hier eine „Österreichische Lösung“.

Interessant ist, auch die WKO hat Schwierigkeiten beim Einsatz der DSGVO.

Screenshot: Website der WKO

 

 

WKO-Tracker und DSGVO

 

Diesen Fehler sehe ich sehr oft bei Websites.

Laut dem Text bin ich mit den Cookies einverstanden, wenn ich fortfahre. Die Cookies wurden aber schon gesetzt, auch wenn ich nicht fortfahre. Mit Ghostery kann man Cookies leicht erkennen und auch blocken.

Wenn es Fragen dazu gibt, die Content Stars (eine geschlossene Facebook-Gruppe) helfen gerne weiter!